WRG 1959: § 102 Abs 1 lit b (Parteistellung der Fischereiberechtigten im wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren)
AVG: § 8 (Parteistellung; Antrag auf nachträgliche Zustellung des Bescheides schließt auch den Antrag auf Zuerkennung der Parteistellung mit ein)