WRG 1959: § 15 Abs 1 (Fischereiberechtigte können anlässlich der Bewilligung von Vorhaben mit nachteiligen Folgen für ihre Fischwässer Maßnahmen zum Schutz der Fischer begehren)
§ 102 Abs 1 lit b (Parteistellung der Fischereiberechtigten im wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren)