AVG: § 56 (Erlassung von Bescheiden; Feststellungsantrag, der nur die Auslegung eines rechtskräftigen Bescheides anstrebt, ist unzulässig)
VwGH 17. 9. 2009, 2009/07/0006
1. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist der Abspruch über den Antrag des Bf vom 5. 5. 2007, es möge bescheidmäßig festgestellt werden, dass dem Schreiben vom 30. 1. 2006 keine normative Geltung beizumessen sei und es nicht als Rechtsgrundlage zur Aufstellung einer Schrankenanlage oder von Holzpflöcken verwendet werden dürfe (Antrag 1); weiters möge festgestellt werden, dass im GründungsB keine Errichtung einer Schrankenanlage oder Sperre mit Holzpflöcken bis zum Anwesen des Antragstellers vorgesehen sei (Antrag 2).