AVG: § 13 Abs 3 (Mängel schriftlicher Anbringen; Fehlen ausdrücklich vorgeschriebener Unterlagen; Verbesserungsauftrag; Aufenthaltsbewilligung; Verlängerungsantrag; kein Verbesserungsauftrag für weder im NAG noch in Durchführungsverordnung geforderte Unterlagen)
VwGH 22. 9. 2009/2008/22/0691