AVG: § 37 (Zweck und Gang des Ermittlungsverfahrens, allgemeine Grundsätze; ausreichende Auseinandersetzung mit Entgegnungen zu Sachverständigengutachten)
§ 60 (Bescheidbegründung, klare übersichtliche Zusammenfassung der Ergebnisse des Ermittlungsverfahren, der bei der Beweiswürdigung maßgebenden Erwägungen und die darauf gestützte Beurteilung der Rechtsfrage)