§ 54a Abs 1 (Aufschub des Strafvollzuges; Freiheitsstrafe; keine neuerliche Prüfung der Strafzumessung)
VwGH 11. 9. 2009, 2009/02/0236
In der Beschwerde wird nicht bestritten, dass vom Bf keine "wichtigen Gründe" iSd § 54a VStG im Zuge des Verwaltungsverfahrens vorgebracht wurden.