VwGG: § 45 Abs 1 (Wiederaufnahme des eingestellten Verfahrens; Mängelbehebungsauftrag; Vollmachtskündigung; Verfahrenshilfeantrag)
VwGH 24. 9. 2009, 2009/18/0265
Nach der stRsp des VwGH wird die Kündigung einer Vollmacht gegenüber der Beh (dem VwGH) erst wirksam, wenn dies der Beh (dem VwGH), bei welcher der Vertreter eingeschritten ist, mitgeteilt wird (VwGH 30. 1. 2007, 2006/18/0502 = ZfVB 2007/2343).