VwGG: § 28 Abs 1 Z 4 (Beschwerdevoraussetzungen; Beschwerdepunkt; kein subjektives Recht auf "Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens")
VwGH 11. 9. 2009, 2008/02/0132
Der Bf, der mit angef B wegen mehrer Übertretungen nach der StVO für schuldig befunden und bestraft wurde, erachtet sich durch den angef B in seinem Recht auf "Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens" verletzt. Darauf hat der Beschuldigte aber nach der stRsp des VwGH kein subj Recht. Zurückweisung.