VwGG: § 33 Abs 1 (Klaglosstellung; Bescheidbeschwerde; nur bei formeller Aufhebung des angef B; keine bei Wiederaufnahme des Verwaltungsverfahrens und Gegenstandslosigkeit ex lege)
VwGH 10. 9. 2009, 2006/20/0692 bis 0694
1. Mit den angef B wurden die Berufungen der Bf, russischer Staatsangehöriger, gegen die B des BAA, mit denen ihre Anträge auf internationalen Schutz zurückgewiesen worden waren, die Zuständigkeit Polens ausgesprochen worden war und die Bf dorthin ausgewiesen worden waren, gem §§ 5, 10 AsylG 2005 abgewiesen.