BundesvergabeG 2006: § 3 Abs 1 Z 2 lit a (öffentliche Auftraggeber und sonstige zur Anwendung von Bestimmungen dieses Bundesgesetzes verpflichtete Auftraggeber; Einrichtungen die zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben zu erfüllen die nicht gewerblicher Art sind; "gewerblicher Art"; Prüfungskriterium unter anderem Tragung des wirtschaftlichen Risikos; Auftraggeberin zu 99,99 % im Eigentum einer Gemeinde stehende GesmbH; Ausschreibung einer Beschneiungsanlage)