StVO: § 45 Abs 2a (Ausnahmebewilligung; Versagung; Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge; keine Glaubhaftmachung der Unvermeidbarkeit der Fahrt durch Verbotsbereich; keine Prüfung eines erheblichen öffentlichen Interesses erforderlich)
VwGH 5. 8. 2009, 2008/02/0369