BSVG: § 38 Abs 7 (Haftung für Beitragsschulden; Haftung des Eigentümers von Wirtschaftsgütern, die dem Betrieb dienen; erforderlicher Nachweis, dass der Eigentümer die Beitragsschulden nicht kannte bzw trotz seiner Stellung im Betrieb nicht kennen konnte; nicht erbrachter)
VwGH 9. 9. 2009, 2008/08/0124