ASVG: § 57a (Tragung eines Teils der Krankenversicherungsbeiträge während der ersten zwei Jahre der Lehrzeit aus Mitteln der Krankenversicherung; Lehrverhältnis mit auf zwei Jahre verkürzter Lehrzeit; keine Einschränkung der Befreiung)
VwGH 9. 9. 2009, 2007/08/0328