AlVG: § 27 Abs 2 Z 3 (Altersteilzeitgeld; Lohnausgleich zumindest im halben Ausmaß des durch die Arbeitszeitreduktion eingetretenen Entgeltverlustes)
AlVG: § 27 Abs 2 Z 3 (Altersteilzeitgeld; Lohnausgleich zumindest im halben Ausmaß des durch die Arbeitszeitreduktion eingetretenen Entgeltverlustes)