ASVG: § 64 Abs 4 (Betriebsübereignung; Haftung des Erwerbers für Beitragsschuldigkeiten; fehlende Feststellungen zum Betriebgegenstand des übernommenen Betriebs)
VwGH 9. 9. 2009, 2007/08/0039
1. Zentraler Gesichtspunkt der Betriebsnachfolge iSd § 67 Abs 4 ASVG ist der Erwerb einer funktionsfähigen Einheit und daher derjenigen Betriebsmittel, durch die der Erwerber in die Lage versetzt wird, den Betrieb des Vorgängers fortzuführen, wobei unerheblich ist, ob auch tatsächlich eine solche Fortführung erfolgt. Es ist auch nicht entscheidend, ob im Fall der Betriebsfortführung der Betriebsgegenstand und die Betriebsart gleich bleiben (VwGH 29. 3. 2006, 2004/08/0122 = ZfV 2007/927; verst Sen 30. 11. 1983, 82/08/0021, Slg 11.241/A).