BSVG: § 2 Abs 1 Z 1 (Pflichtversicherung in der Krankenversicherung; Führung eines land(forst)wirtschaftlichen Betriebs)
§ 23 Abs 5 (Wirksamkeit von Änderungen des Einheitswerts)
§ 294 Abs 4 (Ausnahme der Pflichtversicherung für bestimmte betriebsführende Ehegatten; zusätzliche Voraussetzung, dass die Beitragsgrundlage € 1.015,- nicht übersteigt; Abstellen auf die Bewirtschaftungsverhältnisse am 30. 5. 2004; Begriff der Bewirtschaftungsverhältnisse kann nicht mit der Beitragsgrundlage gleichgesetzt werden)