PrivatradioG (PrR-G): § 19 Abs 1 (Werbung; gestaltete An- und Absagen von Patronanzsendungen; absatzsteigernde Ansage betreffend Bäckereiprodukte)
§ 19 Abs 3 (Werbung; kumulatives Erfordernis der Erkennbarkeit und eindeutige Trennung durch akustische Mittel; werblich gestaltete An- und Absagen einer Patronanzsendung; werbliches Element durch Namensnennung)