PrivatradioG (PrR-G): § 19 Abs 1 (Werbung)
§ 19 Abs 3 (Werbung; kumulatives Erfordernis der Erkennbarkeit und eindeutige Trennung durch akustische Mittel; Beurteilung vom Gesichtspunkt des durchschnittlichen Hörers; Trennungsmittel; "Hörer-Testimonial" kann ausreichen; hier keine Erkennbarkeit für durchschnittlich interessierten und informierten Zuhörer)