WehrG 2001: § 26 Abs 1 Z 2 (Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung eines Präsenzdienstes auf Antrag, wenn und solange es besonders rücksichtswürdige wirtschaftliche oder familiäre Interessen erfordern; hier: Sonderstellung des Beschwerdeführers im Familienbetrieb reicht nicht aus für Befreiung)
VwGH 15. 9. 2009, 2008/11/0087