FSG: § 30a Abs 2 Z 12 (Vormerksystem; Vorzumerken sind ua Übertretungen des § 102 Abs 1 KFG 1967, wenn ein Fahrzeug gelenkt wird, dessen technischer Zustand eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellt, sofern die technischen Mängel dem Lenker vor Fahrtantritt auffallen hätten müssen; der mangelhafte technische Zustand muss beim gelenkten Fahrzeug selbst vorliegen und nicht bei einem von diesem gezogenen Anhänger)