FSG: § 5 Abs 5 (Befristung der Lenkberechtigung)
§ 8 Abs 3 Z 2 (gesundheitliche Eignung; ärztliches Gutachten; Erforderlichkeit einer Nachuntersuchung; der bloße Hinweis auf einen "grundsätzlich progredienten Verlauf" der Grunderkrankung reicht nicht aus, um die gesundheitliche Eignung zum Lenken von KFZ zu beurteilen)