GewO 1994: § 81 Abs 1 (Betriebsanlage; Änderung; Bewilligungspflicht)
§ 353 (Verfahren betreffend Betriebsanlagen; Ansuchen; Beilagen; fehlende Angaben, die zur Beurteilung der Anlage im Hinblick auf Genehmigungskriterien von Bedeutung sind stellen behebbaren Mangel dar)