GewO 1994: § 87 Abs 1 Z 3 (Gewerbeberechtigung; Entziehung; schwerwiegende Verstöße im Zusammenhang mit betreffendem Gewerbe zu beachtenden Rechtsvorschriften und Schutzinteressen; Handelsgewerbe und Handelsagenten; Hintanhaltung des Suchtgiftkonsums und Suchtgiftverkehrs; keine Bedachtnahme auf Persönlichkeitsbild und Prognoseentscheidung erforderlich)
VwGH 1. 7. 2009, 2009/04/0093, 0094