NAG: § 11 Abs 2 Z 1 (allgemeine Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel; kein Widerstreit zu öffentlichen Interessen)
§ 11 Abs 4 Z 1 (Widerstreit zu öffentlichen Interessen; Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit; Verwendung gefälschter Urkunden; Verhalten des Fremden für Prognoseentscheidung wesentlich)