NAG: § 11 Abs 2 Z 2 (allgemeine Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel; Verletzung öffentlicher Interessen)
§ 11 Abs 4 Z 1 (Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit durch den Aufenthalt des Fremden; fehlende Feststellungen für individuelle Prognosebeurteilung)