NAG: § 19 Abs 1 (allgemeine Verfahrensbestimmungen; persönliche Antragstellung; keine sofortige Zurückweisung bei vertretungsweiser Einbringung; mögliche Verbesserung über Auftrag)
VwGH 22. 9. 2009, 2009/22/0073
Nach stRsp des VwGH begründet § 19 Abs 1 erster Satz NAG ein Formalerfordernis, dessen Missachtung nicht zur sofortigen Zurückweisung führen darf, sondern einer Verbesserung nach § 13 Abs 3 AVG zugänglich ist. In diesem Zusammenhang wurde vom VwGH auch bereits darauf hingewiesen, dass die - fristwahrende - Verbesserung in einer persönlichen Bestätigung der Antragstellung bei der erstinstanzlichen Beh zu bestehen hat (VwGH 27. 1. 2009, 2008/22/0865 = ZfVB 2009/1512, 1633; 23. 10. 2008, 2008/21/0212). Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit.