FPG 2005: § 46 Abs 3 (Abschiebung, Aufschub; Berücksichtigung der spezifischen Lage des Betroffenen, besondere Situation einer abgeschobenen Mutter mit Kleinkind ohne Familienanschluss)
VwGH 8. 7. 2009, 2009/21/0078
1. Mit dem angef B vom 9. 3. 2009 wurde der Antrag der Bf, ihre Abschiebung aus dem österr Bundesgebiet nach Armenien (nach Abweisung ihres Antrages auf internationalen Schutz samt Ausweisung aufgrund der Geburt ihres Kindes im Dezember 2007) für ein Jahr aufzuschieben, gem § 46 Abs 3 FPG 2005 abgewiesen.