NAG: § 19 Abs 1 (allgemeine Verfahrensbestimmungen; Anträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels; persönliche Antragstellung)
§ 81 Abs 1 (Übergangsbestimmungen; anhängige Verfahren; Fortführung nach geltenden Bestimmungen; neue zusätzliche Formalbestimmungen dürfen nicht zuungunsten des Antragstellers herangezogen werden; persönliche Antragstellung)