NAG: § 51 Abs 1 Z 1 (gemeinschaftsrechtliches Aufenthaltsrecht von EWR-Bürgern für mehr als drei Monate; Arbeitnehmer oder Selbstständige; mehr als dreimonatige Beschäftigung in Pizzeria; keine Feststellungen hinsichtlich bloß untergeordneter oder unwesentlicher Beschäftigung)
§ 55 Abs 1 (Nichtbestehen, Fortbestand und Überprüfung des Aufenthaltsrechts für mehr als drei Monate; Wegfall der Voraussetzungen)