FPG: § 21 Abs 1 Z 2 (Abweisung eines Visumantrages; Wiederausreise nicht gesichert; Begründungsumfang; konkrete Anhaltspunkte für Verbleib in Österreich; rechtliches Gehör)
VwGH 18. 6. 2009, 2008/22/0662
Entgegen der Beschwerdemeinung stellt es für sich genommen keinen Verfahrensmangel dar, dass die belBeh die Versagung des Visums nur mit dem Hinweis auf die für maßgeblich angesehene Gesetzesstelle begründet hat. Gemäß den besonderen Regeln für das Verfahren vor den österr VertretungsBeh genügt es nämlich, dass der für die Entscheidung maßgebliche Sachverhalt zumindest im Akt nachvollziehbar ist (VwGH 23. 10. 2008, 2008/21/0511).