NAG: § 72 (Aufenthaltsbewilligung aus humanitären Gründen; besonders berücksichtigungswürdiger Grund kann sich auch aus dem Schutz des Privat- oder Familienleben nach Art 8 EMRK ableiten)
VwGH 27. 1. 2009, 2008/22/0638
§ 72 NAG stellt auf mit besonderen Gefährdungen bzw Notlagen verbundene Lebensumstände eines Fremden ab, die dazu Anlass geben, diesem aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis zukommen zu lassen. Weiters liegen besonders berücksichtigungswürdige Fälle im Sinn dieser Bestimmung aber auch dann vor, wenn - ausnahmsweise - ein aus Art 8 EMRK direkt abzuleitender Anspruch besteht (VwGH 17. 9. 2008, 2008/22/0268).