NAG: § 45 Abs 1 (Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt EG"; Erfordernis der ununterbrochenen Berechtigung zur Niederlassung in den letzten fünf Jahren; auch erfüllt, wenn im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz für denselben Aufenthaltszweck nunmehr bloß eine Aufenthaltsbewilligung und nicht wie nach dem Fremdengesetz eine Niederlassungsbewilligung vorgesehen ist)
VwGH 9. 7. 2009, 2008/22/0631