NAG: § 19 Abs 2 (allgemeine Verfahrensbestimmungen; Anträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels; Voraussetzungen)
§ 81 Abs 1 (Übergangsbestimmungen; anhängige Verfahren; Fortführung nach geltenden Bestimmungen; neue zusätzliche Prozesshindernisse schaffende Gründe dürfen nicht zuungunsten des Antragstellers herangezogen werden)