vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 8. 9. 2009, 2008/21/0661 (Fremdenpolizei)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2010/400ZfV 2010, 285 Heft 2 v. 5.5.2010

FPG: § 86 Abs 1 (Aufenthaltsverbot; ist nur zulässig, wenn aufgrund des persönlichen Verhaltens die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet ist; Das persönliche Verhalten muss eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr darstellen, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt)

VwGH 8. 9. 2009, 2008/21/0661

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!