FPG: § 59 Abs 1 (Ausweisung wird - vorbehaltlich der Wirkung des § 73 FPG - gegenstandslos, wenn der Betroffene seiner Ausreiseverpflichtung nachgekommen ist)
B-VG: Art 131 Abs 1 Z 1 (Beschwerde an den VwGH; es muss zumindest Möglichkeit bestehen, in einem gesetzlich normierten subjektiven Recht verletzt worden zu sein)