FPG 2005: § 21 Abs 1 Z 2 (Erteilung von Visa, wenn die Wiederausreise gesichert erscheint; bei Versagung Erfordernis des Vorliegens konkreter Anhaltspunkte für Verdacht des Verbleibens in Österreich trotz Ablaufes der Gültigkeitsdauer; bei Verdachtsmomenten Parteiengehörsgewährung; familiäre Bindungen, Studium und Wohnungseigentum im Herkunftsstaat, bereits einmal zeitgerecht erfolgte Ausreise im Jahr 2004)
VwGH 8. 7. 2009, 2008/21/0629