FPG 2005: § 53 Abs 1 (Ausweisung Fremder ohne Aufenthaltstitel, schlepperunterstützte Einreise, keine Bedeutung mehr nach langer Zeit, sechseinhalb Jahre; Vorliegen integrationsbegründender Umstände, Verminderung deren Gewichts, wenn sich der Aufenthalt auf einen von Anfang an nicht berechtigten Asylantrag gründet; fehlende Familienbezug in Österreich)
VwGH 8. 7. 2009, 2008/21/0533