FPG 2005: § 31 (Voraussetzung für den rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet)
§ 53 Abs 1 (Ausweisung Fremder ohne Aufenthaltstitel)
§ 66 Abs 1 (Eingriff ins Privat- oder Familienleben durch eine Ausweisung, Zulässigkeit nur, wenn dies zur Erreichung der in Art 8 Abs 2 EMRK genannten Ziele dringend geboten; Interessenabwägung, keine Rechtsverletzung, nur entferntere Verwandte in Österreich, Kernfamilie im Herkunftsstaat, Unbescholtenheit kein ausschlaggebendes Gewicht; vermindertes Gewicht von integrationsbegründenden Umständen, wenn unsicherer Aufenthaltsstatus, Aufenthaltsstatus aufgrund eines von Anfang an unberechtigten Asylantrags, hoher Stellenwert der Einhaltung von Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen von Fremden in Österreich)