FPG 2005: § 60 Abs 1 (Voraussetzungen für ein Aufenthaltsverbot; negative Gefährdungsprognose)
§ 60 Abs 2 (Aufenthaltsverbot gegen Fremden; Annahme der Gefährdung öffentlicher Ruhe, Ordnung und Sicherheit aufgrund bestimmter Tatsachen; Zuwiderlaufen von öffentlichen Interessen; bestimmte Tatsachen)