FPG 2005: § 2 Abs 4 Z 12 (Familienangehöriger, ua Ehegatte)
§ 55 Abs 3 (Aufenthaltsverfestigung bei Fremden mit Niederlassungsbewilligung, bereits zehn Jahre dauernder Aufenthalt, Ausweisung bei Wirksamwerdens eines Versagungsgrundes nur mehr bei bestimmten rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilungen)