FPG: § 56 Abs 1 (Ausweisung von Fremden mit einem Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - EG" oder "Daueraufenthalt - Familienangehöriger"; Gefährdungsprognose; es kommt auf das den strafgerichtlichen Verurteilungen zugrunde liegende Verhalten an)
§ 56 Abs 2 (schwere Gefahr; Vorliegen bestimmter strafgerichtlicher Verurteilungen)