FPG 2005: § 76 Abs 1 (Schubhaft, Voraussetzungen; Sicherungsbedarf; der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der Anhaltung, Pflicht zur Berücksichtigung von im Asylverfahren zu setzenden Verfahrensschritten im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung, Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung anlässlich eines Wiedereinsetzungsantrages)
§ 76 Abs 2 (Schubhaft gegen Asylwerber)