ÖkostromG: § 13 Abs 1 (Unterstützungstarif; Betreiber von bestehenden und modernisierten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen-KWK-Anlagen; Abgeltung der für die Aufrechterhaltung des Betriebs erforderlichen Kosten; Ermittlung des Betrags in Cent pro kWh durch den BMwA, Abgeltung durch die Energie-Control GmbH)