RAO: § 34 Abs 1 Z 4 (Erlöschen der Berechtigung zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft; keine Rückerstattung der seit der Eintragung in die Rechtsanwaltsliste geleisteten Zahlungen für die Versorgungseinrichtung nach der früheren Satzung)
RAO: § 34 Abs 1 Z 4 (Erlöschen der Berechtigung zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft; keine Rückerstattung der seit der Eintragung in die Rechtsanwaltsliste geleisteten Zahlungen für die Versorgungseinrichtung nach der früheren Satzung)