BEinstG: § 8 Abs 2 (Kündigung eines begünstigten Behinderten; die Erteilung der Zustimmung zu einer Änderungskündigung setzt die genaue Feststellung und Umschreibung der zulässigerweise zu ändernden Arbeitsbedingungen sowie die ziffernmäßige Angabe des Entgelts im Bescheid voraus)
VwGH 15. 9. 2009, 2006/11/0258