Stmk BauG: § 34 Abs 3 (Verantwortung des Bauführers für die fachtechnische, bewilligungsgemäße Ausführung der baulichen Anlage; erfasst nicht bewilligungspflichtige Bauführungen, die ohne Baubewilligung erfolgen)
§ 118 Abs 2 Z 2 (Verwaltungsübertretung; Errichtung von Bauvorhaben ohne baubehördliche Bewilligung)