Sbg BebauungsgrundlagenG (BGG): § 14 Abs 1 (Bauplatzerklärung, Voraussetzungen; verkehrsmäßige Anbindung; keine Grundlage für die Feststellung, dass eine [behauptetermaßen, früher] als Zufahrt benützte Straße öffentlich sei)
Sbg BebauungsgrundlagenG (BGG): § 14 Abs 1 (Bauplatzerklärung, Voraussetzungen; verkehrsmäßige Anbindung; keine Grundlage für die Feststellung, dass eine [behauptetermaßen, früher] als Zufahrt benützte Straße öffentlich sei)