AuslBG: § 18 Abs 12 (betriebsentsandte Ausländer; ungarisches Unternehmen, Fleischzerlegungsarbeiten, Untersagung der Entsendung wegen grenzüberschreitender Arbeitskräfteüberlassung)
§ 32a Abs 6 (ebenso; Dienstleistungssektor, in dem Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit nicht zulässig sind)