AuslBG: § 14a Abs 1 (Arbeitserlaubnis, Voraussetzungen)
§ 14e (ebenso, Verlängerung; fehlende rechtmäßige Niederlassung)
NAG: § 8 Abs 1 (Aufenthaltstitel; keine Begründung eines Aufenthaltsrechtes durch Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde gegen Abweisung des Erstantrages auf Niederlassungsbewilligung aus humanitären Gründen, nur vorläufiger Abschiebeschutz)