AuslBG: § 14e Abs 1 (Arbeitserlaubnis, Verlängerung, Voraussetzungen, rechtmäßige Niederlassung)
NAG: § 10 Abs 1 (Aufenthaltstitel, Ungültigwerden mit Durchsetzbarkeit einer Ausweisung)
VwGG: § 30 Abs 2 (Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung; Suspendierung der Bindungs- und Tatbestandswirkungen)